Fragen zur Frühförderung:


Altersbereich?

  • Von Geburt bis Schulbeginn möglich


Warum?

  • Probleme während der Schwangerschaft bzw. während der Geburt zeigen Entwicklungsrisiken an
  • Auffälligkeiten in den verschiedenen Entwicklungsbereichen, wie z.B. Bewegungsabläufe erscheinen tollpatschig, wackelig
  • Probleme in der Handgeschicklichkeit beim Malen, Fädeln, Kneten
  • Konzentrationsprobleme, Probleme in der Merkfähigkeit, ständig wechselnde Tätigkeiten
  • verzögerte oder auffällige Sprachentwicklung
  • Verhaltensauffälligkeiten im Alltag beim Umgang mit Kindern oder Erwachsenen (z.B. sehr langsam, zu schüchtern, ängstlich, stark verträumt, oder von allem das ganze Gegenteil, distanzlos, unruhig ...)
  • mangelndes Selbstbewusstsein
  • antriebsarm
  • Behinderungen /Störungen


Wieso so zeitig, hat das nicht noch Zeit?

Entwicklungspsychologische Grundlagen :

  • Aufgrund der neurophysiologischen Entwicklungsbesonderheiten in den ersten sechs Lebensjahren sind Früherkennung und Frühförderung in diesem Altersbereich von zwingender Notwendigkeit. Vernachlässigungen von ersten Auffälligkeiten können ausgeprägte Störungen und Behinderungen in allen Fähigkeitsbereichen zur Folge haben. So hat z.B. eine Beeinträchtigung der Hörfähigkeit im Vorschulalter gravierende Auswirkungen auf die Entwicklung von Sprachverständnis und Sprachfähigkeit. Demzufolge wird die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten gehemmt und es prägen sich Auffälligkeiten im Sozialverhalten aus. Je älter das Kind ist, um so schwieriger ist es die Ursachen für Entwicklungsbesonderheiten und die primären Faktoren zu erkennen. Da sich die Entwicklung der Großhirnrinde über die ersten sechs Lebensjahre erstreckt, ist der Erfolg von individuell abgestimmten Fördermaßnahmen in diesem Alter neurophysiologisch begründet am größten. Die Hirnmasse eines Neugeborenen verdoppelt sich bereits in den ersten sechs Monaten und hat im zweiten Lebensjahr ca: 80% seiner endgültigen Größe erreicht. Insgesamt vervierfacht sich die Hirnmasse an Größe und Gewicht. Die Lernfähigkeit bzw. Kompensation von Retardierungen benötigt wissenschaftlich erwiesen mit Eintritt der Grundschulzeit den zwei- bis dreifachen Zeitaufwand mit geringeren Erfolgschancen.
  • Die Wahrnehmungsentwicklung vollzieht sich ebenfalls in den ersten Lebensjahren am intensivsten und legt den Grundstein für die gesamte Entwicklung des Kindes. Wahrnehmungsstörungen können medizinische Ursachen haben aber ebenso auch auf das soziale Umfeld des Kindes zurückzuführen sein (Deprivation/Überbehütung).
  • Das Ausbleiben notwendiger Frühförderung widerspiegelt sich fortfolgend in der Lernfähigkeit und Lernbereitschaft der Schulkinder, der Jugendlichen in ihrer Berufsausbildung und setzt sich in ihrer gesamten Lebensplanung und -gestaltung fort.

 


Was bedeutet es für die Eltern, wenn ein Kind Frühfördung erhält?

Die Eltern werden als wichtiger Partner über die Arbeit mit ihrem Kind informiert und erhalten nach intensiven diagnostischen Gesprächen einen Förder- und Behandlungsplan. Die Heilpädagogin und (bei Bedarf von therapeutischen Leistungen) die Therapeuten geben Tipps für das tägliche Handling. Jedoch sollen die Eltern in ihrer Elternrolle bleiben und nicht selbst therapeutisch wirksam werden.
Dies ist uns besonders wichtig, um das Kind nicht zu überfordern und ihm ein positives Lebensgefühl zu erhalten oder auch aufzubauen!


Wie erfolgt die Antragstellung und Kostenübernahme?
Die Antragstellung erfolgt nach gründlicher Beratung über unsere Frühförderstelle bei dem zuständigen Kostenträger ihres Landkreises. Dabei ist es egal, welchem Landkreis Sie angehören.
Nun gibt es folgende Möglichkeiten:
Besteht nur der Bedarf auf heilpädagogische Frühförderung stellen wir mit Ihnen gemeinsam  den Antrag bei der jeweiligen Behörde. Die Eltern erhalten nach Eingang einen Termin zur Vorstellung beim entsprechenden Amtsarzt. Dieser entscheidet, wie oft die heilpädagogische Frühförderung erfolgen sollte. In der Regel sind es ein bis zweimal in der Woche für jeweils 35 bis 45 Minuten mit dem Kind über ein Jahr.

Besteht der Bedarf der heilpädagogischen Frühförderung in Verbindung mit weiteren Therapien, so wird der Antrag auf Komplexleistung gestellt. Das heißt, die Kinderärztin ihres Kindes wird in Zusammenarbeit mit unserer Frühförderstelle und Ihnen als Eltern einen Förder- und Behandlungsplan erstellen. Darin wird der Bedarf ermittelt und beim zuständigen Kostenträger beantragt. Die Genehmigung erfolgt auch hier in der Regel für ein Jahr und erspart Ihnen das Einholen der Rezepte. Die Heilpädagogin und die Therapeuten sprechen sich ganz individuell über die Verteilung der Therapien sowie Therapieinhalte ab und geben Ihnen die Möglichkeiten der Information, Beratung und Zusammenbarbeit.

Über die Kindertagesstätte ihres Kindes besteht ebenfalls die Möglichkeit der Beantragung der Eingliederungshilfe. Hierbei steht die Eingliederung ihres Kindes mit besonderen Bedürfnissen in den Tagesablauf der Einrichtung im Vordergrund. Die Einrichtung erhält täglich bis zu zweieinhalb zusätzliche Personalstunden, um den Besuch ihres Kindes in einer Regeleinrichtung zu ermöglichen. Hierbei kann es sich um eine ausgebildete Heilpädagogin oder auch um eine Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation handeln. Das heißt, dass die Erzieherin Einblicke in die heilpädagogische Tätigkeit im Rahmen einer Fortbildung erhalten hat. Die Inhalte der Ausbildung sind für die Zusammenarbeit als Erzieherin mit einer Heilpädagogin erarbeitet. Leider gibt es bislang noch nicht die generelle Möglichkeit, diesen Antrag mit dem Antrag auf Komplexleistung zu kombinieren.

Besucht Ihr Kind bereits eine Integrative Kindertagesstätte und Ihr Antrag auf Eingliederungshilfe wurde bereits bestätigt, erhält Ihr Kind die heilpädagogische Frühförderung durch eine ausgebildete Heilpädagogin in der Gruppe der Einrichtung Ihres Kindes sowie die therapeutischen Leistungen durch die Frühförderstelle. In diesen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Integrativen Kindertagesstätte und der Frühförderstelle.

Ein Beratungsgespräch in unserer Frühförderstelle und mit Ihrer Kinderärztin wird Ihnen die Entscheidung, falls Sie sich unsicher sind vereinfachen.